Der Deutsche Gerald W. (67) verabreichte mehreren Kleinkindern vor Zahnbehandlungen verunreinigte Spritzen. Die vierjährige Emilia überlebte die stümperhafte Betäubung nicht. Sie starb an einer Sepsis. Drei Jahre nach der Tragödie wurde der Anästhesist im Frankfurter Landgericht wegen Totschlags verurteilt. Trotzdem ist er noch auf freiem Fuß.
Große Emotionen löste ein OGH-Urteil aus, das der Mutter einer in Kritzendorf (NÖ) im Jahr 2015 an Hustensaft verstorbenen Vierjährigen endlich Schmerzensgeld von Pharma-Unternehmen und Hersteller zusprach.Pilze und Bakterien-KulturenAuch in Deutschland sorgt der tragische Tod einer Vierjährigen im Rahmen einer harmlosen Behandlung für Entsetzen. Die kleine Emilia aus Hessen hatte sich im September 2021 beim Spielen einen Zahn abgebrochen, der unter Narkose repariert werden sollte. Seit August musste sich der Narkosearzt vor Gericht verantworten. Laut Anklage war die Flasche mit dem Mittel, das Anästhesist Gerald W. verwendet hat, schon viel zu lange geöffnet und mit einem Pilz sowie zwei Bakterien-Kulturen verunreinigt.Bevor die Vierjährige dran kam, hatte der Mediziner laut Anklage bereits drei Kinder durch die verunreinigte Substanz verletzt. Zwei von ihnen mussten nach Organversagen und septischem Schock künstlich beatmet beziehungsweise auf der Intensivstation behandelt werden.Emilia wachte nach der Operation nicht mehr auf. Sie starb an einer Sepsis. Der vorbestrafte Arzt rief viel zu spät den Notarzt. Hätte er früher reagiert, wäre das Kind heute noch am Leben.Totschlag und dreifach versuchter Totschlag„Mir müssen unbewusst Fehler in der Hygiene unterlaufen sein“, lässt der Mann im Prozess über seinen Anwalt ausrichten. „Er hatte wohl gehofft, wenn auch ohne begründeten Anlass, dass alles gut gehen würde“, so die vorsitzende Richterin. Nach zahlreichen Verhandlungstagen wurde der vorbestrafte 67-Jährige im Frankfurter Landgericht Anfang November zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen Totschlags, dreifachen versuchten Totschlags sowie Körperverletzung mit Todesfolge und dreifacher Körperverletzung.Das Unvorstellbare: Der Narkosearzt bleibt auf freiem Fuß, bis die Strafe rechtskräftig ist. Und das kann dauern ...