Vor knapp einer Woche hatte der deutsche Vizekanzler Robert Habeck mit einem kurzen Instagram-Video seine Bereitschaft, bei den Neuwahlen als Kanzlerkandidat anzutreten, kundgetan. Nach einer Intervention des Musikers Herbert Grönemeyer musste der Grünen-Politiker das Video aber wieder löschen. Der Grund: Habeck hatte in der Aufnahme ein Grönemeyer-Lied gesummt.
Konkret ging es um das Lied „Zeit, dass sich was dreht“, welches Habeck in dem Video summt, während er an einer Rede feilt. Doch bald nach der Veröffentlichung meldete sich schon Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz bei der Ökopartei und untersagte die Verwendung der Melodie. Medienanwalt: „Mein Mandant hat hier klare Haltung“Man habe die Partei aufgefordert, „es in Zukunft zu unterlassen, Lieder von Herbert Grönemeyer und hier konkret das Lied ,Zeit, dass sich was dreht‘ für Wahlkampfzwecke zu nutzen“, teilte Schertz der Nachrichtenagentur dpa mit. Sein Mandant habe da eine klare Haltung und „wünscht grundsätzlich nicht, dass seine Person oder seine Lieder von politischen Parteien, noch dazu ohne seine Zustimmung, für jegliche Art von Wahlwerbung vereinnahmt werden“.Zunächst reagierten die Grünen nicht, doch nach knapp einer Woche ist das Video weder auf Habecks Instagram- noch auf seiner X-Seite zu finden. „Herbert Grönemeyer hat geäußert, dass seine Werke grundsätzlich nicht von Parteien genutzt werden sollen. Auch nicht durch Summen. Wir respektieren das“, erklärte jetzt ein Sprecher gegenüber der dpa.CDU hatte auch schon Ärger mit GrönemeyerMit dem Song hatte sich übrigens unlängst auch die CDU Ärger eingehandelt. Ende Oktober ließ die Jugendorganisation Junge Union (JU) bei ihrem Treffen in Halle in Sachsen-Anhalt während des Einlaufens des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in den Saal den Grönemeyer-Song abspielen – dazu wurde anmoderiert: „Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland“. Grönemeyer verbot daraufhin die Nutzung seines Hits.