Bereits kurz nach dem Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens hatte es Wirbel um die Kika/Leiner-Gutscheine gegeben, in einigen Filialen hatte man die Annahme kurzzeitig verweigert. Ab sofort steht fest, dass Geschäfte tatsächlich keine Gutscheine mehr einlösen. Für die Kunden wird es nun mühsam ...
Wer nun noch offene Gutscheine hat und Geld zurückbekommen möchte, muss den offenen Betrag nämlich als Insolvenzforderung anmelden. Zurückfließen wird allerdings nur die im Verfahren festgelegte Quote und nicht der volle Gutschein-Wert. Was mit Anzahlungen für größere Anschaffungen wie Küchen passiert, ist noch offen.Forderungsanmeldung kostet 25 Euro„Seit der Insolvenzeröffnung werden keine Gutscheine mehr angenommen“, sagte der Kika/Leiner-Sprecher am Montag. Bereits vergangene Woche riet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) dazu, Gutscheine möglichst rasch einzulösen, da sie sonst als Forderung angemeldet werden müssten und dies Geld koste. In einigen Filialen hatte man dies allerdings anfangs verweigert, Kunden blieben ratlos zurück. Für die Anmeldung einer Forderung fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an. Bei kleinen Forderungen sei daher zu bedenken, ob sich eine Anmeldung auszahle oder nicht – nicht zuletzt, da Kunden nicht den vollen Betrag, sondern nur die im Verfahren festgelegte Quote zurückbekommen, hieß es vom VKI. Gläubiger können Forderungen bis zum 10. Jänner 2025 anmelden.if(!apaResc)var apaResc=function(a){var e=window.addEventListener?"addEventListener":"attachEvent",t,n;(0,window[e])("attachEvent"==e?"onmessage":"message",function(e){if(e.data[a]) for(var t=document.getElementsByClassName(a),n=0;n!=t.length;n++) t[n].style.height=e.data[a]+"px"},!1)}; apaResc("apa-1547-24"); Was passiert mit Anzahlungen für Küchen etc.?Ob Kundinnen und Kunden, die bereits Anzahlungen für größere Anschaffungen geleistet haben, ihre Ware noch erhalten oder sich auch in die Riege der Gläubiger einreihen müssen, ist derzeit noch offen. Denn der Insolvenzverwalter muss erst entscheiden, ob er in den bereits geschlossenen Vertrag eintreten möchte oder nicht. Tritt er in den Vertrag ein, steht dem Kunden die volle Ware zu, für die die Anzahlung geleistet wurde und er zahlt dafür den vollen Preis. Tut er das nicht, wird aus der Anzahlung eine Insolvenzforderung.Im zweiteren Fall hat der Mitbewerber XXXLutz bereits angekündigt, offene Kika/Leiner-Kundenaufträge „möglichst kostenneutral für die Kunden übernehmen“ zu wollen. Das Unternehmen werde dazu noch ein Angebot machen.Kika/Leiner meldete zum zweiten Mal Insolvenz anVergangene Woche meldete das Möbelhaus Kika/Leiner zum zweiten Mal in zwei Jahren Insolvenz an. Bereits 2023 wurde das Unternehmen zahlungsunfähig, kurz nachdem René Benkos Signa die Kika/Leiner-Immobilien an die Grazer Supernova und das operative Möbelgeschäft an den Handelsmanager Hermann Wieser verkauft hatte. Im Zuge dessen wurden von 40 Filialen 23 geschlossen und 1.500 Mitarbeiter gekündigt.Nun stehen die verbliebenen 17 Filialen auf der Kippe, das Unternehmen beschäftigt derzeit noch 1400 Mitarbeiter. Nicht direkt von der Insolvenz betroffen sind rund 150 Angestellte in den Gastronomie-Betrieben in den Kika/Leiner-Gebäuden, diese sind in einer eigenen Gesellschaft angestellt.