Der im Rahmen eines Modellprojekts an der Kölner Zentralmoschee der Organisation Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) erlaubte öffentliche Muezzin-Ruf darf künftig weiter erschallen. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums von zwei Jahren gebe es keine Hinweise auf Verstöße der Moscheegemeinde gegen die vereinbarten Auflagen.
An der DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld ruft seit Oktober 2022 ein Muezzin zum Freitagsgebet. Zuvor hatte es viele Diskussionen um den per Lautsprecher übertragenen Gebetsruf gegeben, da Kritiker die DITIB als verlängerten Arm der türkischen Religionsbehörde in Ankara betrachten. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte das zunächst auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt, an dem sich Moscheegemeinden in Köln beteiligen konnten, mit Hinweis auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung ins Leben gerufen.Ruf darf nicht länger als fünf Minuten dauernFür eine Genehmigung mussten Gemeinden allerdings Auflagen erfüllen. So darf der Ruf nicht länger als fünf Minuten dauern und eine bestimmte Lautstärke nicht überschreiten. Er darf an Freitagen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr einmalig ohne erneute Wiederholung erklingen. Die Auflagen gelten im Fall der Zentralmoschee nun unverändert und unbefristet weiter.Viele Beschwerden mit „strafrechtlich zu bewertenden Inhalten“Nach Angaben der Stadt gab es vor allem zu Beginn des Projekts auch einige negative Rückmeldungen von Bürgern. Dabei seien aber nur wenige konstruktive Äußerungen eingegangen, hieß es im Bericht. „Viele der E-Mails enthielten beleidigende Inhalte und Statements, bis hin zu strafrechtlich zu bewertenden Inhalten.“ Nach rund zwei Wochen sei die Zahl der Zuschriften stark zurückgegangen.Die Moscheegemeinde der DITIB ist nach Angaben der Stadt die einzige Moscheegemeinde in Köln, die sich an dem Modellprojekt beteiligt hat.