Donald Trump darf aufatmen: Am Montag hat die zuständige Richterin der Einstellung des Verfahrens wegen Wahlmanipulation zugestimmt. Auch ein zweites Strafverfahren, in dem es um die Lagerung geheimer Regierungsdokumente durch Trump ging, ist auf Eis gelegt worden. Es ist aber offen, ob die Verfahren nach der Amtszeit als Präsident wiederaufgenommen werden.
„Die Position der Regierung zur Begründetheit der Strafverfolgung des Angeklagten hat sich nicht geändert. Aber die Umstände haben sich geändert“, hieß es in einem Antragsschreiben des Justizministeriums ans Gericht.Erneute Anklage nach Amtszeit möglichDie Staatsanwaltschaft betonte, die Entscheidung habe keine inhaltlichen Gründe. Sie lässt sich allerdings die Möglichkeit offen, erneut Anklage zu erheben, sobald der Republikaner nicht mehr Präsident ist. Unlängst wurde im Schweigegeldverfahren gegen Trump die Verkündung des Strafmaßes auf unbestimmte Zeit verschoben.Verfahren 1: Versuchter WahlbetrugTrump war in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Jänner 2021 angeklagt worden. Es handelte sich um die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den 78-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe gedroht.Der Sonderermittler Jack Smith überarbeitete die Anklage im Sommer, nachdem das Oberste Gericht US-Präsidenten weitreichende Immunität für Amtshandlungen bescheinigt hatte.Verfahren 2: DokumentenaffäreAuch bei einem zweiten Verfahren kommt Trump davon: Ebenfalls eingestellt wurden die Ermittlungen rund um die Dokumentenaffäre. Das FBI hatte vor zwei Jahren sein Anwesen in Mar-a-Lago durchsucht und dort zahlreiche Verschlusssachen aus seiner Amtszeit beschlagnahmt – einige mit höchster Geheimhaltungsstufe.Trump sprach immer von „Hexenjagd“Mit der Entscheidung ist das Justizministerium wohl Trump nur zuvor gekommen. Weil es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt, hätte Trump die Ermittlungen nach Amtsantritt wohl ohnehin gestoppt und das Justizministerium zur Einstellung der Verfahren angewiesen. Trump hat die Ermittlungen gegen ihn immer als politische Verfolgung bezeichnet und sprach von einer „Hexenjagd“. Experten halten es auch für möglich, dass sich Trump, sobald er im Amt ist, selbst begnadigen könnte.Trump wurde nach seiner ersten Amtszeit mehrfach strafrechtlich angeklagt. Neben dem Verfahren in Washington wurde ihm etwa im US-Staat Florida vorgeworfen, höchst sensible Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswidrig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Auch in New York und in Georgia ging die Justiz gegen ihn vor. Anfangs hatte es so ausgesehen, als würde Trump wegen der zahlreichen Ermittlungen gegen ihn das Wahljahr maßgeblich im Gericht verbringen. Doch mit juristischen Winkelzügen schafften es seine Anwälte, die Verfahren zu blockieren.