Rund zwei Jahre sind vergangen, jetzt ist der Polit-Paukenschlag aber fixiert. Thomas Schmid wird in Zusammenhang mit den Vorwürfen rund um Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) der Kronzeugenstatus zuerkannt. Dies könnte nun weitere Verfahren gegen hochrangige Politiker beeinflussen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Thomas Schmid den Kronzeugenstatus im sogenannten Casag-Verfahren zuerkannt. Ein entsprechender Vorhabensbericht sei durch die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium genehmigt worden, teilte die WKStA am Donnerstag mit.Muss jetzt Teilschadensgutmachung leistenSchmid muss weiter zur Aufklärung beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten. Erfüllt er diese Verpflichtungen, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-Chef der ÖBAG, spielt eine zentrale Rolle in mehreren Korruptionsverfahren rund um Ex-Kanzler Sebastian Kurz.Belastete hochrangige ÖVP-Politiker schwerSchmid hat bereits im Prozess um mutmaßliche Falschaussage von Kurz vor dem Untersuchungsausschuss umfangreiche Geständnisse abgelegt und belastet dabei prominente ÖVP-Politiker, darunter eben den Ex-Kanzler, schwer.Besonders brisant ist seine Aussage, wonach er auf Anweisung von Kurz das sogenannte „Beinschab-Tool“ zur Manipulation von Umfragen initiiert habe. Diese Affäre umfasst auch mutmaßliche Korruption, finanziert aus Steuergeldern.Status bringt Strafminderung mit sichSchon früh im Prozess war klar, dass Schmid sich um den Kronzeugenstatus bemühen dürfte. Er führte damals seine Mutter ins Treffen, die ihm klargemacht habe, reinen Tisch rund um die Vorwürfe zu machen. Nachdem ihm dieser Status nun zuerkannt wurde, wird ihm das in weiterer Folge Strafminderung gewähren, nachdem seine bisherigen Aussagen als umfassend und glaubwürdig eingeschätzt worden sind.Voraussetzung für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus in einem Verfahren ist, dass ein potenzieller Kronzeuge freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt und ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt. Außerdem muss er „neue Tatsachen oder Beweismittel offenbaren, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung von Straftaten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern“. Ein unmittelbares Rechtsmittel gegen die Verleihung des Status gibt es nicht.Schmids Aussagen führten bereits zu einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch gegen Kurz wegen Falschaussage im U-Ausschuss. Dieser hatte zuletzt versucht, mittels Stellungnahmen darzulegen, dass Schmid mehrere Sachverhalte erfunden oder Details falsch ausgesagt hat.Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte dazu bereits länger entschieden, es fehlte aber noch der Sanktus des Justizministeriums. Auch Ermittlungsverfahren wurden eingestelltErst kürzlich wurde bekannt, dass Ermittlungen gegen den einstigen Generalsekretär im Finanzministerium wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt bzw. in einem weiteren Verfahren mangels Anfangsverdachts zurückgelegt werden. Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zeigte, dass die betreffenden Aussagen von Schmid vor dem parlamentarischen zum einen Teil überwiegend objektiv richtig waren bzw. zum anderen Teil als unvollständig erkennbar waren, da er von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht hatte, sich als Beschuldigter in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen. Die Ermittlungen waren daher einzustellen.