Bildungsminister Martin Polaschek und Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer haben am Mittwoch im Zuge des Ministerrats eine Reform für die Ausbildung Lehrerinnen und Lehrern vorgestellt. So wurde die Studiendauer für alle Lehrkräfte vereinheitlicht, zudem soll es künftig praxisorientierter zugehen.
Eingangs stellte Polaschek die bisherige Bilanz des Projektes „Klasse Job“ vor, bei dem unter anderem Quereinsteigern der Beruf als Lehrkraft schmackhaft gemacht werden sollte. Über 4800 Personen hätten sich bereits zur Zertifizierung angemeldet, über 2300 davon wurden bereits positiv zertifiziert, berichtete der Bildungsminister.„Schon viel bewegt“Insgesamt seinen über 7000 Stellen im Schulbereich besetzt worden. „Die bisherigen Maßnahmen haben kurz- und mittelfristig schon viel bewegt“, betonte der Minister. Die Ausbildung von Volksschullehrern und -lehrerinnen dauerte bislang mindestens acht Semester im Bachelor und zwei Semester im Master - also mindestens fünf Jahre. Jene für Mittelschulen, Gymnasien sowie mittlere und höhere Schulen acht Semester im Bachelor und vier Semester im Master - also mindestens sechs Jahre. Im Anschluss folgt größtenteils eine einjährige Induktionsphase.Einheitliche AusbildungsdauerHier setzt nun die jüngste Reform an, der Bachelor wurde für alle einheitlich auf sechs Semester verkürzt, die Mindeststudienzeit damit auf drei Jahre verkürzt. Der Masterabschluss ist nun für alle nach zwei Jahren möglich. Wird in der Induktionsphase bereits im Klassenzimmer unterrichtet, so wird dies künftig für das Masterstudium anrechenbar sein, um so Studierende, die bereits unterrichten, nicht zu benachteiligen. Generell wolle man in die Ausbildung mehr Praxisteile inkludieren. Zudem wird es künftig verpflichtende Lehrveranstaltungen für die Nachwuchspädagogen in den Fächern „Inklusive Pädagogik“ und „Deutsch als Zweitsprache“ geben. Wahlweise kann hier auch ein Schwerpunkt im Studium gewählt werden. „Doppelbelastung nehmen“Maurer betonte, man wolle vor allem durch die Anrechnungsmöglichkeiten im Masterstudium die Doppelbelastung von den jungen Pädagoginnen und Pädagogen nehmen. Im Zuge dieses Pakets werden auch dienstrechtliche Schutzfunktionen für Junglehrer und -lehrerinnen mitbedacht und vorbereitet: vSo sollen diese prinzipiell bis zum Abschluss des Masters nur für maximal eine halbe Lehrverpflichtung eingesetzt werden, keinen Klassenvorstand übernehmen und keinen fachfremden Unterricht erteilen müssen.