Eine Volksschullehrerin als öffentliche „Orgasmus-Päpstin“: Ist das erlaubt? Im öffentlichen Dienst gibt es besonders strenge Regeln und Vorschriften. Aber wie „brav“ muss eine Lehrkraft außerhalb des Schulgebäudes wirklich sein? Darf sie etwa Nacktfotos von sich veröffentlichen? Wir haben uns das Ganze für Sie näher angeschaut.