Nicht jeder, der in Österreich eine Straftat begeht, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen – nicht einmal bei einem dreifachen Mord in einem Wiener Asiastudio, der an Brutalität wohl kaum zu übertreffen ist. Wer unzurechnungsfähig ist, kommt nämlich in den Maßnahmenvollzug.