Die FPÖ hat am Mittwoch erneut ihr Missfallen über den neuen ORF-Beitrag kundgetan. „Kommt die FPÖ in Regierungsverantwortung, werden wir die Haushaltsabgabe wieder abschaffen“, betonte FPÖ-Chef Herbert Kickl.
Die „Liste der Verfehlungen“ des ORF sei bereits jetzt „überlang“ - diesen jetzt auch noch mit dieser Haushaltsabgabe zu belohnen, sei der falsche Weg, bekräftigte auch FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker.Auf einer Website stellen die Freiheitlichen daher einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung des ORF-Beitrags. „Damit wollen wir all jenen, die ein Recht auf Befreiung davon haben, eine Anleitung geben, diese zu beantragen“, so der blaue General.„Luxusgagen“: Hafenecker fordert ORF-ReformNicht zuletzt seien es auch die „Luxusgagen am Küniglberg“, die den Menschen sauer aufstießen, so Hafenecker. Mit einem Durchschnittsgehalt von mehr als 91.000 Euro pro Jahr liege der ORF weit über dem Österreich-Schnitt. Dem gegenüber stünden sinkende Zuschauerzahlen. Hafenecker: „Der ORF gehört reformiert. Ihm mit der Zwangssteuer immer mehr Geld in den Rachen zu schieben, ist abzulehnen!“Wann ist ein Haushalt vom ORF-Beitrag befreit?Auf der Webseite der ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) findet sich eine Erklärung, unter welchen Voraussetzungen Haushalte vom ORF-Beitrag befreit sind. So sind unter anderem Personen, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld oder Mindestsicherung beziehen, ausgenommen, sofern ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten wird. Um das zu überprüfen, steht ein „Online-Befreiungsrechner“ bereit.Der ORF-Beitrag muss mittels Einzugsermächtigung, Erlagschein, per Post oder per Online-Banking im Voraus bezahlt werden. Wählt man den Erlagschein, muss der ORF-Beitrag auf einmal überwiesen werden, informiert die OBS. Bei einer Einzugsermächtigung kann der Betrag auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden.15,30 Euro pro MonatDer ORF-Beitrag beträgt seit 1. Jänner 15,30 Euro pro Monat und Haushalt. Die bisherige an Fernseh- und Radiogerät gekoppelte GIS-Gebühr in Höhe von 18,59 Euro wurde damit abgelöst. Die bisher auf die GIS-Gebühr aufgeschlagene Umsatzsteuer wie auch Bundesabgaben fallen weg. In manchen Bundesländern wird aber nach wie vor eine unterschiedlich hohe Landesabgabe im Rahmen des ORF-Beitrags eingehoben, die nicht dem ORF zugutekommt. Nebenwohnsitze sind von der Gebühr ausgenommen, auch Gebührenbefreiungen bleiben aufrecht.