Um die missbräuchliche Verwendung des wichtigen demokratischen Instruments zu verhindern, strebt die Regierung eine Reform des Volksbegehrengesetzes an.
Bei den Reformbestrebungen geht es dem Vernehmen nach unter anderem darum, den Kostenersatz einzuschränken. Grünen-Verfassungssprecherin Agnes Sirkka-Prammer sprach sich im „Kurier“ dafür aus, dass künftig nur noch jene Kosten rückerstattet werden sollen, die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind.Sirkka-Prammer befürchtet, dass es zu einem Bedeutungsverlust kommen könnte, wenn echtes politisches Engagement „in der Vielzahl der massenhaft produzierten Volksbegehren untergeht“. „Gesetzliche Anpassungen sind dringend notwendig“, betonte auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.Diese Gebühren fallen anZur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3400 Euro an. Im Fall der Erreichung von 100.000 Unterschriften erhalten die Initiatoren des Volksbegehrens das Fünffache dieser Gebühren zurück.