Wer bei einer Reisebuchung über die Buchungsplattform Opodo auch eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft angedreht bekam, kann jetzt das Geld zurückfordern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Arbeiterkammer Recht: Der gleichzeitige Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft von rund 75 Euro bei einer Reisebuchung ist ungültig.
Mehr als eine Reise gebucht: Bei einer Reisebuchung hat Opodo Konsumenten unmittelbar vor Bestätigung des Buttons „jetzt kaufen“ nicht noch einmal ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Prime-Abo, insbesondere die Kostenpflicht, hingewiesen.Bloß im Kleingedruckten fand sich ein Hinweis, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG). Das Abo kam daher nie gültig zustande. Konsumenten können nun den Mitgliedsbeitrag zurückfordern.Die AK hat außerdem elf Klauseln geklagt und Recht bekommen. Hier die praxisrelevanten rechtswidrigen Klauseln der Buchungsplattform: Ungültiges Abo: Die Buchung einer Reise wurde zu Unrecht auch als Abschluss eines kostenpflichtigen Prime-Abos gewertet. Die automatische Abbuchung von 74,99 Euro ist zu Unrecht erfolgt. Konsumenten können das Geld mit einem Musterbrief zurückfordern. Ungültige Abo-Verlängerung: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war beim Prime-Abo auch eine automatische Verlängerung dieser Mitgliedschaft festgelegt, wenn Konsumenten nicht rechtzeitig gekündigt hatten. Für eine automatische Vertragsverlängerung gibt es jedoch klare Voraussetzungen: Sowohl im Vertrag als auch faktisch müssen Verbraucher auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden. Zudem müssen sie in angemessener Frist Widerspruch gegen die Verlängerung erheben können. Entfall des Preisvorteils bei Reisestorno: Wenn der Konsument die Reise storniert hatte, sollte laut einer Klausel der Prime-Preisvorteil entfallen. Das führte dazu, dass Konsumenten die Differenz zum Normalpreis an die Buchungsplattform zahlen sollten. Das Gericht entschied: Konsumenten müssen nicht auf den Normalpreis aufzahlen. Der Preisvorteil ist nicht im Gegenzug für die Reisebuchung, sondern für das entgeltliche Abo zugestanden. Bereits bezahlte Gebühren können Konsumenten zurückfordern. Verfall des Mitgliedsbeitrages bei Kündigung: Wenn Konsumenten die Prime-Mitgliedschaft vorzeitig kündigten, wurde laut einer Klausel der bereits vorausbezahlte Mitgliedsbeitrag für den gesamten Zeitraum einbehalten. Opodo konnte keinen entsprechenden Verwaltungsaufwand belegen, womit die Klausel dem Gesetz widerspricht. Konsumenten können anteilige Mitgliedsbeiträge im Falle einer Kündigung zurückverlangen.